Bitte wenden Sie sich zwecks Beratung und Terminabsprache an die Geschäftsstelle.

Verantwortlich:

Katja Koch

Tel.: 05141 - 48 38 10

E-Mail: info(at)ksb-celle.de

 

Wir benötigen vorab folgende Informationen von Ihnen:

  • Name des Vereins
  • Ansprechpartner (Telefon und Mailadresse)
  • Bauvorhaben
  • ungefähre Kosten

Anträge für Bestandsentwicklungsmaßnahmen und -sicherungsmaßnahmen für das Jahr 2021 müssen vollständig bis spätestens 15. Juli 2021 der Geschäftsstelle des KSB Celle vorliegen.

Später eingehende Anträge können aus technischen Gründen erst im Jahr 2022 Berücksichtigung finden.

Voraussetzung:

Alle Vereine, die für 2022 eine Baumaßnahme planen, sind vepflichtet, das Qualifix-Seminar "Sportstättenbau" - Von der Idee bis zu Nutzung am 05.03.2021 zu besuchen. Vereine, die den Nachweis über die Teilnahme am Seminar nicht erbringen, dürfen nicht gefördert werden.

Bei der Anmeldung senden Sie uns bitte eine kurze Beschreibung über Ihr Vorhaben.

Der Termin ist unter Vorbehalt als Präsenzseminar geplant. Falls das nicht möglich ist, werden zeitnah Termine für Webinare für Baumaßnahmen bis 25 T (Bildungsportal) bekanntgegeben.

Für Baumaßnahmen über 25 T€ vereinbaren Sie bitte ein Gespräch.

(Kontakt: info(at)ksb-celle.de oder 05141/483810)

Die Antragsfrist beim Landkreis Celle ist auf den 15.07.2021  festgesetzt.

Stadt Celle: Maßnahmen, die einen Zuschuss von über 5.100,00 € begründen würden, sind schriftlich bis zum 15.07. eines jeden Jahres für das Folgejahr zu beantragen. Maßnahmen, die einen Zuschuss von unter 5.100,00 € begründen, können jederzeit eingebracht werden.

ZILE-Förderung in Niedersachsen

Die Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung - ZILE -  ist veröffentlicht und mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft getreten.

Zuständig für die Förderung sind die Ämter für regionale Landentwicklung. Für Fragen der Antragstellung stehen diese zur Verfügung.

ZILE-Förderung in Niedersachsen: 

u.a. für die Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und den Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen. Dementsprechend ist auch die Förderung von Sportstätten möglich. Der Zuschuss kann bis zu 63% betragen und ist abhängig von der durchschnittlichen Steuereinnahmekraft der Kommune.   

Förderanträge können von Gemeinden, Gemeindeverbänden und Vereinen gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass nur der Eigentümer einen Förderantrag stellen kann.  

Die ZILE-Förderung ist nicht kumulierbar mit der Sportstättenbauförderung. D.h. eine Sportstättenbauförderung ist bei einer ZILE-Förderung ausgeschlossen. Eine ZILE-Förderung ist umgekehrt auch bei einer LSB-Förderung ausgeschlossen.

  Förderfähig sind z.B.

  • Turnhallen, Sportplätze und Umkleidegebäude, die neben dem Schulsport auch regelmäßig von Dritten z.B. von Vereinen genutzt werden.
    Eigentum Kommune ->Antragsteller Kommune
  • Mehrzweckhallen und Dorfgemeinschaftshäuser, die mehrheitlich von der Allgemeinheit (nicht nur vom Sportverein) genutzt werden.
    Eigentum Kommune -> Antragsteller Kommune
    Eigentum Verein – Antragsteller Verein - Förderausschluss Finanzhilfe über LSB/KSB abstimmen

  • Bestandteile von Sportstätten wie z.B. das Vereinslokal, die nach der Sportstättenbauförderung nicht förderfähig sind, könnten nach ZILE möglicherweise gefördert werden (Einzelfallbetrachtung – Rücksprache mit Ämtern für regionale Landentwicklung erforderlich).

Weitere Fördervoraussetzungen:

  • Zuschuss je Projekt höchstens 500.000 €
  • Objekt befindet sich im Eigentum des Antragstellers

  • Wenn ein Sportverein sich an einer kommunalen Baumaßnahme beteiligt, werden diese Mittel von den förderfähigen Ausgaben abgezogen.

Die Förderrichtlinie und nähere Informationen können dem folgenden Link entnommen werden:

http://www.ml.niedersachsen.de/themen/entwicklung_laendlichen_raums/zile_zuwendungen_zur_integrierten_laendlichen_entwickliung/richtlinie-ueber-die-gewaehrung-vonzuwendungen-zur-integrierten-laendlichen-entwicklung-5104.html

Katja Koch

Tel.: 05141 - 48 38 10

info(at)ksb-celle.de

Vorwerker Platz 16

29229 Celle

Bei Besuchen benutzen Sie bitte den Eingang Mummenhofstraße.  Im Navi "Mummenhofstr. 40" eingeben - unsere Geschäftsstelle finden Sie direkt gegenüber im Sparkassengebäude.



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