Was wird gefördert?
Gefördert werden u.a.:
- Outdoorfitnessgeräte
- Calisthenics-Anlagen
- Bogensportanlagen
- Beachsportanlagen
- Bouleanlagen
- 3x3-Basketballanlagen
- Künstliche Kletterfelsen
- Überdachung von regelmäßig genutzten Sportflächen
- ...
Nicht förderfähig sind u.a.:
- Lagermöglichkeiten
- Sitzgelegenheiten
- Sportausrüstung /-materialien (z.B. Bälle, Schläger, Gewehre, Materialien zum Koordinationstraining, Kleidung)
- Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen bestehender Sportanlagen und Geräten
- Verleihmaterialien
- Spielgeräte/Ausstattung Freizeitbereich (z.B. Klettergerüste, Trampoline, Outdoor-Tischtennisplatte)
- Materialien und Geräte zur methodischen Trainingsunterstützung (z.B. Gewichtsschlitten, Kopfballpendel, Ballmaschinen)
- Fußballtore, Minitore
- Fahrräder
- Pferde
- Boote
Weitere Informationen findes Sie auf der LSB-Homepage (https://www.lsb-niedersachsen.de/themen/sport-und-vereinsentwicklung/sportstaettenbau/hilfen-in-der-energiekrise/outdoorsportgeraete-und-anlagen)