Phoenix FAQ
Die alten Datenbestende, aus dem LSB-net, bleiben bestehen, es muss nur ein neuses Passwort vergeben werden.
Wenn man vorher noch keinen Account hatte kann man sich selber registrieren.
Einleitung
Die Anleitung erklärt die Nutzung des Verbandsportals zur jährlichen Bestandserhebung für Sportvereine. Ziel ist es, Vereinsdaten aktuell zu halten und die Mitgliedszahlen korrekt zu erfassen.
Ein Erklärvideo zur Bestandserhebung
Login & Rollenwahl
Zugang über https://lsbni.it4sport.de
Nur mit der Rolle Organisations-Admin kann die Bestandserhebung durchgeführt werden.
Bei Problemen mit der Rolle: Administrator oder zuständigen Sportbund kontaktieren.
Ablauf der Bestandserhebung (Schritt für Schritt)
1. Vereinsadresse & Kontaktdaten: Prüfen und ggf. aktualisieren.
2. Bankdaten: Änderungen möglich, SEPA-Mandat kann hinterlegt werden.
3. Freistellungsbescheid: Neuen Bescheid hochladen oder bestehenden bestätigen.
4. Funktionsverwaltung: Funktionsträger verwalten, neue Personen hinzufügen.
5. Mitgliedschaften in Landesfachverbänden: Prüfen und ggf. melden. (Zuordnung Landesfachverband)
6. Import von Beständen: Daten aus Vereinssoftware oder Excel hochladen.
7. A-Meldung: Mitgliederzahlen nach Jahrgang und Geschlecht erfassen.
8. B-Meldung: Zuordnung der Mitglieder zu Fachverbänden.
9. C-Meldung: Mitglieder ohne Fachverbandszuordnung und deren Sportaktivitäten.
10. Vereinsbeiträge: Beiträge für Erwachsene, Jugendliche und Kinder eintragen.
11. Sportanlagen & Gebäudetypen: Angaben zu vereinseigenen Anlagen machen.
12. Individuelle Fragen: Pflichtfragen beantworten.
13. Plausibilitätsprüfung & Abschluss: Alle Angaben bestätigen und Bestandserhebung abschließen.
Fristen & Hinweise
Zeitraum: 01.12. bis 31.01. des Folgejahres.
Versäumte Fristen können zum Ausschluss aus dem LSB führen.
Änderungen sind nur im Erhebungszeitraum möglich.
Unterstützung & Schulung
Schulungsvideo zur Bestandserhebung: Video ansehen
Weitere Infos im LSB-Wiki
Für die Bereiche Bestandserhebung und Vereinsakte werden vom 10. November 2025 bis Ende Januar 2026 Online-Schulungsangebote durchgeführt. Die Termine können hier gebucht werden:
Vom 6. November 2025 bis Ende Januar 2026 unterstützt Sie bei technischen Fragen montags und dienstags von 14-16 Uhr, donnerstags von 16-18 Uhr und freitags von 8-10 Uhr das Team Digitalisierung und IT um Jens Rebke unter der Hotline 0511-1268-555 oder per E-Mail unter portal@lsb-niedersachsen.de.
Umstellung auf das neue Bildungsportal PHOENIX
Ab Mitte November 2025 werden alle Lehrgänge, die im Jahr 2026 stattfinden, in unserem neuen
Bildungsportal PHOENIX veröffentlicht. Hier sind die Vorteile der Umstellung:
• Verbesserte Filtermöglichkeiten: Finde schnell und einfach die passenden Lehrgänge.
• Übersichtliche Darstellung: Alle Informationen zu den Lehrgängen sind klar und
strukturiert dargestellt.
• Einfachere Anmeldung: Mit einem persönlichen Account kannst du dich bequem für
Lehrgänge anmelden.
Um dich zukünftig für einen Lehrgang anzumelden, musst du dich deshalb zuerst auf der Seite
https://lsbni.it4sport.de/ registrieren. Wenn du bereits im lsb-net registriert warst, sind deine
Anmeldedaten identisch. Wenn eine E-Mail-Adresse mehreren Accounts zugeordnet ist, ist die
Anmeldung nur mit der EDV-Nummer möglich
Du bekommst anschließend an die angegebene Mailadresse eine Nachricht, die du bestätigen
musst.
Welche Vorteile bietet dir der PHOENIX-Account?
• Einmalige Dateneingabe: Deine persönlichen Daten müssen nur einmal eingegeben
werden.
• Übersicht über Lehrgangsteilnahmen: Behalte den Überblick über deine gebuchten
Lehrgänge und sehe, an welchen Lehrgängen du bereits teilgenommen hast.
• Lizenzen im Blick: Deine Lizenzen und deren Gültigkeitsdauer sind für dich einsehbar.
• Zugriff auf wichtige Dokumente: Teilnahmebescheinigungen und weitere wichtige
Dokumente sind jederzeit abrufbar.
• Aktuelle Informationen: Alle Details zu deinen Lehrgängen sind jederzeit zugänglich.
Nun kannst du wie gewohnt im Bildungsportal nach Lehrgängen suchen, dich anmelden und
diese jederzeit in PHOENIX einsehen
Hier ist ein kurzes Erklärvideo
Erklärung:
1. Voraussetzungen
Für die Beantragung benötigen Sie:
Zugang zum Phoenix-Portal:
Phoenix-Portal
Die Rolle:
Organisation-Admin oder
Organisation-Mitarbeitende
Zusätzlich die Berechtigung:
„ÜL/T bearbeiten“
Fehlende Rechte können durch den Vereins-SysAdmin oder den zuständigen Sportbund vergeben werden.
2. Wichtige Hinweise
Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht weitergegeben werden.
Die Person für die Bestandserhebung muss nicht identisch mit der antragstellenden Person sein.
Prüfen Sie regelmäßig die Zugänge Ihres Vereins.
Ein gültiger Freistellungsbescheid muss im System hinterlegt sein, sonst erfolgt keine Auszahlung.
Schritt-für-Schritt Anleitung
3. ÜL/T-Pool verwalten
Im Bereich „ÜL/T-Pool“ sehen Sie alle Übungsleiterinnen und Trainerinnen Ihres Vereins.
Neue ÜL/T hinzufügen
Auf „+“ klicken
Lizenznummer und Geburtsdatum eingeben
Beschäftigungsform auswählen:
hauptberuflich
nebenberuflich
ÜL/T entfernen
Über den „x“-Button
Nur möglich, wenn die Person nicht auf der Bezuschussungsliste steht
4. Zur Bezuschussungsliste wechseln
Über den Menüpunkt „ÜL/T-Bezuschussung“ gelangen Sie zur Antragstellung.
Bearbeitungszeitraum
📅 15.03. bis 31.05.
5. ÜL/T zur Bezuschussung hinzufügen
Im ÜL/T-Pool Personen auswählen
Auf „Bezuschussungsliste Ja/Nein“ klicken
Personen werden hinzugefügt oder entfernt
💡 Tipp: Die Liste aus dem Vorjahr kann übernommen werden.
6. Förderfähigkeit beachten
⚠️ Hauptberufliche ÜL/T sind nicht förderfähig.
Als hauptberuflich gilt:
mindestens 14 Stunden pro Woche
sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder auf Honorarbasis tätig
7. Antrag einreichen
Wenn alle ÜL/T eingetragen sind:
Auf „Weiter“ klicken
Die Bestätigungen im System akzeptieren
Auf
„Bezuschussungsliste speichern und beim Sportbund einreichen“ klicken
✅ Erst danach gilt der Antrag als eingereicht.
Änderungen sind bis zum 31.05. jederzeit möglich. Danach muss die Liste erneut gespeichert und eingereicht werden.
8. Mittelverwendung bestätigen
Bis spätestens 31. Januar des Folgejahres muss bestätigt werden, dass die Fördermittel ordnungsgemäß verwendet wurden.
Die Bestätigung erfolgt:
im Rahmen der Bestandserhebung oder
direkt im System.