Jugendordnung der Sportjugend Celle

Fassung durch Beschluss der Vollversammlung der Sportjugend Celle am 13.02.2009 in Oldau
geändert durch die Vollversammlung der Sportjugend Celle am 10.02.2023 in Celle

 

1. Organisation

Die Sportjugend Celle (sjc) ist die Jugendorganisation des Kreissportbundes Celle e.V. (KSB).

Sie gestaltet ihre Arbeit in eigener Verantwortung.

Die sjc setzt sich zusammen aus den Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen der Mitglieder des KSB und den gewählten Jugendvertreterinnen und Jugendvertretern (im Folgenden „Mitglieder“ genannt). Die Gruppe der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen wird auch als „junge Menschen“ bezeichnet und meint die Altersgruppe der Personen von 0 – 26 Jahre (= unter 27 Jahre).

Die sjc ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach dem SGB VIII und nimmt in diesem Sinne Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahr. Sie ist eine Gliederung der Sportjugend Niedersachsen.

2. Zweck und Grundsätze

Die sjc koordiniert, unterstützt und fördert die gemeinsame sportliche und allgemeine Jugendarbeit sowie die außerschulische Jugendbildung ihrer Mitglieder und entwickelt diese Bereiche gemeinsam mit ihnen und anderen gesellschaftlichen Kräften weiter.

Dieses erreicht sie insbesondere durch

  • Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder innerhalb des KSB und gegenüber allen zuständigen Organisationen und Institutionen,
  • Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und Förderung ihrer Fähigkeiten zum sozialen Verhalten und gesellschaftlichen Engagement,
  • Eintreten für verantwortungsbewussten Umgang miteinander,
  • Qualifizierung von in der sportlichen Jugendarbeit engagierten Jugendlichen und Erwachsenen,
  • Engagement in den Bereichen Jugendarbeit, Lehrarbeit, Freizeiten, Integration und sozialer Arbeit im Sport.

Die sjc schafft und eröffnet Räume, in denen Kinder und Jugendliche alters- und interessensgerecht Sport treiben können.

Die sjc setzt sich dafür ein, dass junge Menschen ihre Sichtweisen und Bedürfnisse in alle Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse einbringen können und diese nachhaltig berücksichtigt werden.

Die sjc ist Kooperationspartnerin für alle Verbände und Institutionen in sport-, jugend- und gesellschaftspolitischen Fragen.

Die sjc ist parteipolitisch neutral. Sie tritt für Menschenrechte und für Toleranz im Hinblick auf Religion, Weltanschauung und Herkunft ein. Sie fördert die Bereitschaft zu internationaler Verständigung.

Die sjc tritt für die Bewahrung der Lebensgrundlagen von Mensch, Tier und Natur ein.

3. Organe

Organe der sjc sind:

  • die Vollversammlung
  • der Sportjugend-Vorstand

Für Sitzungen und Versammlungen der Organe der sjc gilt die Allgemeine Geschäftsordnung des KSB sinngemäß, soweit in der Jugendordnung keine andere Regelung getroffen ist. Die Mitglieder der Organe sind ehrenamtlich tätig.

4. Vollversammlung

4.1 Zusammensetzung und Stimmrecht

Die Vollversammlung als oberstes Organ der sjc setzt sich zusammen aus

  • den Mitgliedern des Vorstandes der sjc
  • den Vertretern der Mitgliedsvereine
  • den Vertretern der Kreisfachverbände

Gemäß der KSB-Bestandserhebung vom 1.1. des laufenden Jahres entsendet jeder Verein bzw. Fachverband jeweils einen Vertreter zur Vollversammlung. Die Stimmberechtigten haben je eine Stimme. Stimmübertragung ist unzulässig. Jede/r Jugendvertreter/In darf das Stimmrecht nur in einer Funktion (Verein, Fachverband oder Vorstand der sj) ausüben. Die Jugendvertreter/Innen müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

4.2 Fristen und Formalien

Die Vollversammlung tritt alle zwei Jahre spätestens sechs Wochen vor dem Kreissporttag zusammen. Die Vollversammlung ist öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn auf Antrag ein entsprechender Beschluss gefasst wird.

Die Vollversammlung wird vom Vorstand der sjc mit einer Frist von vier Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich oder elektronisch einberufen. Der Termin der ordentlichen Vollversammlung ist spätestens zwei Monate vorher bekanntzugeben.

Anträge müssen über die KSB-Geschäftsstelle spätestens sechs Wochen vor der Vollversammlung schriftlich mit Begründung und Unterschrift beim Vorstand der sjc eingereicht sein. Anträge auf Änderung der Jugendordnung müssen sämtlichen Mitgliedern spätestens zwei Wochen vor Beschlussfassung schriftlich bekannt gegeben werden. Dringlichkeitsanträge auf Änderung der Jugendordnung sind ausgeschlossen.

Jede ordnungsgemäß einberufene Vollversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen zählen nicht mit. Für Änderungen der Jugendordnung ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig.

4.3 Aufgaben

Die ordentliche Vollversammlung hat insbesondere die Aufgaben,

  • über grundsätzliche Angelegenheiten zu beraten und zu beschließen,
  • die Berichte des Vorstandes entgegen zu nehmen und über sie zu beraten,
  • über die Entlastung des Vorstandes zu beschließen,
  • die Mitglieder des Vorstandes zu wählen,
  • über Änderungen der Jugendordnung und über Anträge zu beraten und zu beschließen.

4.4 Wahlen

Wahlvorschläge können nur von den Vertretern der Mitgliedsvereine, den Vertretern der Kreisfachverbände und den Mitgliedern des Vorstandes der sjc unterbreitet werden.

Nicht anwesende Bewerberinnen und Bewerber können gewählt werden, wenn dem Vorstand vor der Abstimmung eine schriftliche Erklärung vorliegt, aus der die Bereitschaft zur Annahme der Wahl hervorgeht.

Grundsätzlich wird offen gewählt. Einem Antrag auf schriftliche Wahl wird stattgegeben, wenn die einfache Mehrheit der Vollversammlung ihm zugestimmt hat. Bei einer schriftlichen Wahl darf auf einem Stimmzettel nur eine Stimme abgegeben werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen bzw. Stimmzettel erhalten hat. Stimmenthaltungen zählen nicht mit. Erhält bei mehreren Bewerbungen für ein Amt keine mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen bzw. Stimmzettel, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.

Das Wahlergebnis ist durch den Vorstand der sjc festzustellen, bekannt zu geben und seine Gültigkeit ausdrücklich für das Protokoll schriftlich zu bestätigen.

5. Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  • der bzw. dem Vorsitzenden
  • bis zu fünf Vorstandsmitgliedern

Die Vorstandsmitglieder sind für bestimmte Handlungsfelder zuständig. Die Handlungsfelder werden vom Vorstand festgelegt und bei Bedarf geändert.

Der Vorstand wird von der Vollversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Amtszeit des Vorstandes endet – auch nach Ablauf der Legislaturperiode – erst mit der Neuwahl bei der Vollversammlung. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so beruft der Vorstand kommissarisch eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger.

Der Vorstand führt die sjc und erfüllt seine Aufgaben nach den Bestimmungen der Jugendordnung sowie gemäß der von der Vollversammlung gefassten Beschlüsse.

Der Vorstand ist dazu berechtigt, zu seiner Beratung und Unterstützung Arbeits- bzw. Projektgruppen und/oder Beauftragte zu berufen.

Die Übernahme eines Amtes im Vorstand setzt eine ordentliche Mitgliedschaft in einem Verein des Kreisportbundes voraus.

6. Finanzen

Die sjc unterhält keine eigenen Konten. Die Buchführung erfolgt über die Konten des KSB. Der KSB berücksichtigt in seiner Finanzplanung die sjc in ausreichendem Umfang, damit sie ihre Ziele nach Nr. 2 der Jugendordnung erreichen kann. Die sjc entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Eine Übersicht über das Geschäftsjahr der sjc wird von der KSB-Geschäftsstelle erstellt und dem Vorstand der sjc zur Kenntnis gegeben. Auf der sjc-Vollversammlung werden diese Informationen allgemein bekannt gegeben.

7. Inkrafttreten

Die Jugendordnung der sjc tritt mit Wirkung vom 10.02.2023 in Kraft.

Kontakt
Geschäftsstelle

Kreissportbund Celle e. V.
Vorwerker Platz 16
29229 Celle

05141 483810
info@ksb-celle.de

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

Mo.: 09:00 - 12:00 Uhr
Di.: 09:00 - 12:00 Uhr
Do.: 09:00 - 12:00 Uhr & 15:00 - 19:00 Uhr

Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Absprache möglich!

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