Sportstättenbauförderung
Zielsetzung

Es werden Baumaßnahmen gefördert, bei denen es erforderlich ist, den „Status quo“ zu sichern. Es werden aber auch gezielt Baumaßnahmen unterstützt, die eine zukunftsorientierte Sportraumentwicklung ermöglichen.

Es werden Baumaßnahmen gefördert, bei denen es erforderlich ist, den „Status quo“ zu sichern. Es werden aber auch gezielt Baumaßnahmen unterstützt, die eine zukunftsorientierte Sportraumentwicklung ermöglichen.
Baumaßnahmen, die mit der sportlichen Nutzung in
Zusammenhang stehen (Sport-, Bewegungs- und
Begegnungsräume)
Sportvereine mit eigenen Anlagen bzw. solchen mit
langfristigen Pacht-/Nutzungsverträgen
Förderanträge sind bei dem jeweils zuständigen Sportbund
zu stellen. Hier erfahren Sie auch die Antragsfristen.
Fördersummen
...bei Einbringen von mind. 10% der förderfähigen Ausgaben als Eigenmittel durch den Verein:
- bei Bestandssicherungsmaßnahmen = bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 100.000€.
- bei Bestandsentwicklungsmaßnahmen = bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 100.000€.
- im Struktur- und Entwicklungsfonds = bis zu 65 % der förderungsfähigen Augaben.
- Eine Förderung über 100.000 € bedarf der Einzelfallprüfung.