Sportstättenbauförderung

Zielsetzung

Es werden Baumaßnahmen gefördert, bei denen es erforderlich ist, den „Status quo“ zu sichern. Es werden aber auch gezielt Baumaßnahmen unterstützt, die eine zukunftsorientierte Sportraumentwicklung ermöglichen.

Fördersummen

...bei Einbringen von mind. 10% der förderfähigen Ausgaben als Eigenmittel durch den Verein:

  • bei Bestandssicherungsmaßnahmen = bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 100.000€.
  • bei Bestandsentwicklungsmaßnahmen = bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 100.000€.
  • im Struktur- und Entwicklungsfonds = bis zu 65 % der förderungsfähigen Augaben.
  • Eine Förderung über 100.000 € bedarf der Einzelfallprüfung.
Kontakt
Geschäftsstelle

Kreissportbund Celle e. V.
Vorwerker Platz 16
29229 Celle

05141 483810
info@ksb-celle.de

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

Mo.: 09:00 - 12:00 Uhr
Di.: 09:00 - 12:00 Uhr
Do.: 09:00 - 12:00 Uhr & 15:00 - 19:00 Uhr

Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Absprache möglich!

Wollen Sie uns besuchen, vereinbaren sie bitte telefonisch einen Termin!  

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