Sportstättenbauförderung
Zielsetzung

Es werden Baumaßnahmen gefördert, bei denen es erforderlich ist, den „Status quo“ zu sichern. Es werden aber auch gezielt Baumaßnahmen unterstützt, die eine zukunftsorientierte Sportraumentwicklung ermöglichen.

Es werden Baumaßnahmen gefördert, bei denen es erforderlich ist, den „Status quo“ zu sichern. Es werden aber auch gezielt Baumaßnahmen unterstützt, die eine zukunftsorientierte Sportraumentwicklung ermöglichen.
Baumaßnahmen, die mit der sportlichen Nutzung in
Zusammenhang stehen (Sport-, Bewegungs- und
Begegnungsräume)
Sportvereine mit eigenen Anlagen bzw. solchen mit
langfristigen Pacht-/Nutzungsverträgen
Die Beantragung der Sportfördermittel 2026 ist bis zum 15.07.2025 möglich.
Förderanträge sind über das Online-Portal des LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB-Net) zu stellen. Der Nutzer benötigt einen Zugang zum LSB-Net mit der Berechtigung zur Bearbeitung von Sportstättenbau-Anträgen .
Wie beantrage ich eine Sportstättenbauförderung?
Vorraussetzung für die Beantragung:
- der Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Vorlage eines Freistellungsbescheides, der nicht älter als fünf Jahre ist
- der Nachweis der Eigentumsrechte bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte mit einer Laufzeit von noch mindestens 12 Jahren ab dem Jahr der Antragstellung
- Förderfähige Ausgaben von mindestens 5.000 Euro
- die zweckmäßige und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel
- Teilnahme an einer Veranstaltung zu den Fördergrundlagen der Sportstättenbauförderung/ Beratungsgespräch beim KSB Celle
Baumaßnahmen:
Baumaßnahmen unter 25.000 Euro Gesamtausgabe
Bei Baumaßnahmen unter 25.000 Euro Gesamtausgaben muss der oder die Beauftragte des antragstellenden Vereins an einer Veranstaltung zu den Fördergrundlagen der Sportstättenbauförderung nachweislich teilgenommen habe.
Baumaßnahmen ab 25.000 Euro Gesamtausgaben
Bei Baumaßnahmen ab 25.000 Euro Gesamtausgaben muss vor der Antragstellung eine Beratung mit Protokoll durch den KSB Celle e.V. erfolgen.
Ziel des Gesprächs soll sein, dass sich Sportbund und Verein eine Meinung über die Zukunftsfähigkeit des Vorhabens bilden. Weiterhin werden die einzelnen Fördervoraussetzungen detailliert besprochen.
Barrierefreie Sportstätten
Im Zuge des Masterplans Inklusion hat der LandesSportBund Niedersachsen einen Handlungsleitfaden zum Thema Barrierefreiheit herausgegeben.
Beratungsgespräch
Im Rahmen des Beratungsgesprächs wird das vom Sportverein geplante Einzelprojekt detalliert erörtert.
Ziel des Gesprächs soll sein, dass sich Kreissportbund und Verein eine Meinung über die Zukunftsfähigkeut des Vorhabens bilden. Weiterhin werden die einzelnen Fördervoraussetzungen detalliert besprochen.
Wir empfehlen zu dem Beratungsgespräch folgende Unterlagen mitzubringen:
1. Aktuelle Friststellungsbescheid
2. Nachweis über Eigentumsrecht oder gleichgestellte Rechte
(gültigen Pacht-, Nutzungs- oder Erbaurechtsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren)
3. Lageplan im Maßstab nicht kleinmaßstäbiger als M 1:1.000 Darstellung der geplanten Maßnahme (Abmessungen, Flächen etc.)
4. Bei der Planung von Maßnahmen an Gebäuden zusätzlich einen Grundrissplan (nicht kleinmaßstäbiger al M 1:250 mit Darstellungen der geplanten Maßnahme)
5. Baubeschreibung
6. Kostenschätzung bzw. Bieterangebote
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