Auszahlung der ÜL/T-Zuschüsse durch den KSB Celle

Der Zuschuss setzt sich aus den Mitteln des LSB Niedersachsen, aus kommunalen Mitteln des Landkreis Celle sowie der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg zusammen.

Die Beantragung der Zuschüsse für 2024 erfolgt im Zeitraum vom 15.03. bis zum 31.05.24.

Bitte erinnern Sie Ihre Übungsleiter rechtzeitig an die Verlängerung der Lizenzen. Ein Antrag auf Zuschuss kann nur für ÜL/T mit gültiger Lizenz erfolgen.

Dem KSB Celle Land muss hierfür ein gültiger Freistellungsbescheid des antragstellenden Vereins vorliegen. Dies ist Voraussetzung für die Förderung.

Bis zum 31.01.25 bestätigt der Verein im LSB-Net rechtsverbindlich die korrekte Mittelverwendung und unbare Auszahlung von Vergütungen mindestens in Höhe des LSB-Zuschusses an die  Übungsleiter.

Die Auszahlung muss im Förderjahr erfolgt sein.

Soweit die Mittelverwendung nicht vollständig nachgewiesen wird, erfolgt eine anteilige Rückforderung des nicht nachgewiesenen Zuschusses. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vorab bei Ihrem KSB Celle.

Zuschüsse für lizenzierte ÜL/T in Vereinen

Eine Aufgabe des Kreissportbundes ist es, die zur Verfügung gestellten Übungsleiterzuschüsse an die Vereine zu verteilen. Im Landkreis Celle werden die Sportvereine und ihre lizenzierten Übungsleitern und Trainern unterstützt aus Mitteln der Finanzhilfe Niedersachsen (LSB), des Landkreises Celle und der Regionalstiftung der Sparkassen.

Online "Bezuschussung für lizenzierte Übungsleiter/Trainer" beantragen

Das  Antragsverfahren erfolgt online über das LSB-Net des LandesSportBundes Nds.

  • Antrag und Zusammenstellung einer Bezuschussungsliste der ÜL/T erfolgt online über das LSB-Intranet-Portal.
  • Bis 31. Mai wird einmalig für das gesamte Jahr der Zuschuss beantragt.

PAUSCHAL

  • Keine Beschränkung der geförderten ÜL/T, d.h. jeder aktive lizenzierter ÜL/T wird in gleicher Höhe € gefördert.
  • Berechnung der Förderhöhe: Wert einer Lizenz = gesamten Mittel / alle abrechnungsfähigen ÜL/T Lizenzen. Ein Verein erhält dann den Wert einer Lizenz multipliziert mit der Anzahl der ÜL/T, die für den Verein tätig sind.

Auszahlung: jeweils Ende Juni und Ende November

Ein Verein kann einen Zuschuss für lizenzierte ÜL/T beantragen, wenn …

  •  der Verein ein ordentliches Mitglied des KSB Celle ist.
  • dem KSB Celle ein Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid) für den Verein vorliegt. Sollte zum Bearbeitungszeitpunkt die Gemeinnützigkeit vor dem 28. Februars des nächsten Kalenderjahres ablaufen, wird für den Nutzer der Hinweis „Die Gemeinnützigkeit des Vereins läuft am <Datum> ab. Bitte beantragen Sie bei Ihrem Finanzamt die Ausstellung eines neuen Freistellungsbescheides. Ohne den Nachweis der Gemeinnützigkeit können keine Fördermittel ausgezahlt werden.“ eingeblendet. Eine Kopie des Freistellungsbescheides ist an den KSB Celle per E-Mail an: info@ksb-celle.de zu senden.
  •  die DOSB-Lizenz des ÜL/T gültig ist.
  • es sich um einen nebenberuflich ÜL/T handelt. Hauptberuflich beschäftigte ÜL/T sind nach der LSB-Richtlinie nicht förderfähig. Als hauptberuflich beschäftigt wird angesehen, wer mindestens 14 Std./Woche dieser Tätigkeit nachgeht. Das entspricht 1/3 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle.
  • die Vergütung unbar erfolgt.
Kontakt
Geschäftsstelle

Kreissportbund Celle e. V.
Vorwerker Platz 16
29229 Celle

05141 483810
info@ksb-celle.de

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

Mo.: 09:00 - 12:00 Uhr
Di.: 09:00 - 12:00 Uhr
Do.: 09:00 - 12:00 Uhr & 15:00 - 19:00 Uhr

Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Absprache möglich!

Wollen Sie uns besuchen, vereinbaren sie bitte telefonisch einen Termin!  

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