Der Zuschuss setzt sich aus den Mitteln des LSB Niedersachsen, aus kommunalen Mitteln des Landkreis Celle sowie der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg zusammen.
Die Beantragung der Zuschüsse für 2024 erfolgt im Zeitraum vom 15. März bis zum 31.05.24.
Bitte erinnern Sie Ihre Übungsleiter rechtzeitig an die Verlängerung der Lizenzen. Ein Antrag auf Zuschuss kann nur für ÜL/T mit gültiger Lizenz erfolgen.
Dem KSB Celle Land muss hierfür ein gültiger Freistellungsbescheid des antragstellenden Vereins vorliegen. Dies ist Voraussetzung für die Förderung.
Bis zum 31.01.25 bestätigt der Verein im LSB-Net rechtsverbindlich die korrekte Mittelverwendung und unbare Auszahlung von Vergütungen mindestens in Höhe des LSB-Zuschusses an die Übungsleiter.
Die Auszahlung muss im Förderjahr erfolgt sein.
Soweit die Mittelverwendung nicht vollständig nachgewiesen wird, erfolgt eine anteilige Rückforderung des nicht nachgewiesenen Zuschusses. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vorab bei Ihrem KSB Celle.