Das vereinfachte Antragsverfahren erfolgt ab sofort durch ein online-gestütztes Verfahren.
Vereinfacht:
- Antrag und Zusammenstellung einer Bezuschussungsliste der ÜL/T erfolgt online über das LSB-Intranet-Portal.
- Bis 31. Mai wird einmalig für das gesamte Jahr der Zuschuss online beantragt.
PAUSCHAL
- Keine Beschränkung der geförderten ÜL/T, d.h. jeder aktive lizenzierter ÜL/T wird in gleicher Höhe € gefördert.
- Berechnung der Förderhöhe: Wert einer Lizenz = gesamten Mittel / alle abrechnungsfähigen ÜL/T Lizenzen. Ein Verein erhält dann den Wert einer Lizenz multipliziert mit der Anzahl der ÜL/T, die für den Verein tätig sind.
Auszahlung: 2 x im Jahr